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Was soll man machen bei den Anträgen, die mit alten Festbeträgen beantragt wurden und mit neuen Festbeträgen bewilligt werden sollten?

Grundsätzlich gilt die neue Berechnungsmethode nach Postleitzahlen. Wenn der alte Festbetrag niedriger ausfällt als der Zuschuss nach der neuen Methode, kann er zu hundert Prozent bewilligt werden; ansonsten werden die Zuschüsse nach der neuen Berechnungsmethode gedeckelt.