Der Button Unterschrift hat folgende Funktion, er besagt, ob der Zentralstelle oder dem DPJW die Antragspartei eine Unterschrift vorgelegt hat (als Kopie oder im Original). Die Idee ist, dass wir das hin und her schicken der Unterschriften-Seiten vermeiden wollen.
Wenn die Unterschrift vorliegt sieht er so aus:
Wenn man auf den Button "Unterschrift" klickt kann man markieren, in welcher Form die Unterschrift vorliegt.
Wir verlassen uns auf die Eintrage von anderen Zentralstellen bzw. dem DPJW und wenn Im Antrag markiert ist, dass die Unterschriften vorliegen, dem Sachbearbeiter aber für denselben Antrag in Papierform die Unterschrift fehlt muss sie nicht nachgefordert werden, weil die Markierung im Antrag besagt, dass diese Unterschrift bereits von einer anderen Stelle (DPJW oder Zentralstelle) geprüft wurde.
Nachdem im Antrag markiert wurde, dass die Unterschrift vorliegt, sieht der Button so aus:
Wenn beide Antragsparteien ein grünes Häkchen haben, kann der Antrag bewilligt werden, selbst wenn einem nicht alle Unterschriften vorliegen.
WICHTIG! - Wenn eine Zentralstelle, die nur eigene Anträge bearbeitet einen Antrag stellt muss das Vorliegen Ihrer Unterschrift von einem DPJW-Mitarbeiter, bzw. einer anderer Zentralstelle, die Anträge verschiedener Träger bearbeitet, bestätigt werden.
Bei Zweifelsfällen können diese Unterschriften bei der Stelle, die die Markierung vorgenommen hat angefordert werden.